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   BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95   

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BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95 (https://dejure.org/1995,32972)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1995 - 3Z BR 310/95 (https://dejure.org/1995,32972)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 3Z BR 310/95 (https://dejure.org/1995,32972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit bei unsachgemäßer Verfahrensleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • OLG Karlsruhe, 25.08.1993 - 16 WF 58/93

    Befangenheit; Bearbeitung; Umgangsrecht; Antrag; Richter

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Zwar kann auch eine unsachgemäße Verfahrensleitung die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sich das Vorgehen des Richters so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, daß für den dadurch betroffenen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung entsteht, wie etwa bei einer sachlich nicht mehr verständlichen Verzögerung des Verfahrens (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46).
  • OLG Koblenz, 21.01.1991 - 4 W 823/90

    Ablehnungsgrund; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung eines Terminswunsches

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Eine verfahrensrechtlich fehlerhafte Sachbehandlung rechtfertigt für sich allein regelmäßig nicht die Befürchtung, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BayObLG WuM 1993, 456/457; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 6 Rn. 47).
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Auf die vom Betroffenen vorgebrachten neuen Ablehnungsgründe ist nicht weiter einzugehen, weil solche mit der sofortigen Beschwerde nicht geltend gemacht werden können (BayObLGZ 1985, 307/313f. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 62/87

    Ablehnung eines für die Bearbeitung der Handelssachen im Sinne der Freiwilligen

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1995 - 3Z BR 310/95
    Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge kommen nicht zum Tragen (BayObLGZ 1987, 211/217).
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